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Aktuelles aus Birkenwerder

Aktuelle Beschlussanträge der Fraktion

Wir wollen, dass alle Menschen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Deshalb haben wir als Fraktion Die Linke gemeinsam mit B90/Grüne/Briesetalverein und der IOB-BIF einen Antrag vorgelegt, der die Verwaltung damit beauftragt umgehend alle Maßnahmen zu ergreifen, um die barrierefreie und rechtskonforme Erreichung von öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen sicher zu stellen. Zudem haben wir einen Antrag eingebracht, der auf die Schaffung einer Stabstelle für Controlling- und Fördermittelmanagement aubzielt.

Behebung von Mängeln bezüglich der Barrierefreiheit in und an öffentlichen Einrichtungen/ Gebäuden der Gemeinde

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung umgehend alle Maßnahmen zu ergreifen, um die barrierefreie und rechtskonforme Erreichung von öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen sicher zu stellen.

Begründung:

Menschen haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft. Aufgrund von geringer bis keine Barrierefreiheit werden bestimmte Personengruppen vom öffentlichen Leben und der Gesellschaft ausgeschlossen. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 im Grundgesetz (GG) besagt, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Das Grundgesetz gilt für das gesamte deutsche Volk und steht über allen anderen Rechtsnormen. Barrierefreiheit ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft und ermöglicht Menschen mit Behinderung die Teilhabe am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft. Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderung wichtig. Davon profitieren auch Familien mit Kinderwägen, ältere Menschen mit Rollatoren oder auch Reisende mit Gepäck davon. Seite 2 von 3 Es gibt verschiedene Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung für barrierefreie Maßnahmen bieten. Als ein Beispiel ist hier „Aktion Mensch“ zu nennen. Die Aktion Mensch bietet das Förderprogramm “Barrierefreiheit für alle”. Ziel ist es, alle Lebensbereiche für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen erreichbar, zugänglich und nutzbar zu gestalten. Innerhalb dieses Programms werden verschiedene Projekte gefördert. Als Kommune besteht ebenfalls die Möglichkeit eine barrierefreie Gestaltung vorantreiben attraktive Fördermöglichkeiten der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu nutzen, die viel Unterstützung für verschiedene Maßnahmen zur Barrierereduzierung im öffentlichen Raum anbietet. Seit 2020 erhalten zudem die Landkreise und Gemeinden pauschal finanzielle Mittel vom Land, um in ihre Infrastruktur investieren zu können. Die maßgeblichen Bestimmungen für die barrierefreie Gestaltung von öffentlich zugänglichen Gebäuden finden sich in § 7 L-BGG, § 39 Landesbauordnung sowie in der DIN 18040-123. Folgende Probleme in Birkenwerder sind durch Betroffene auch schon mehrfach dargestellt worden, jedoch wurden bisher keine Lösungen gefunden. 1. Auf dem Parkplatz des Rathauses sind Parkplätze mit Zusatzzeichen 1044-10 ausgewiesen. In der STVO §12 Abs.3 Nr. 4 ist das Parken über Gullideckeln eindeutig untersagt. Menschen mit Beeinträchtigungen müssen auf dem für sie ausgewiesenen Parkplatz am Rathaus mit diesem Problem umgehen. 2. Der Zugang zu öffentlichen Gebäuden ist in der DIN 18040-1 geregelt, deshalb ist der Zustand im Rathaus leider weiterhin unzureichend und sollte ernsthaft und zeitnah angepasst werden, damit jeder auch den Ratskeller erreichen kann. In der Anfrage AF2409/2024 wird durch die Verwaltung erklärt, dass die Planung eines Einbaus eines Treppenlifts für 2023 angedacht ist. „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, ] Verkehrsmittel […], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (§ 4 BGG). Ein Treppenlift ist somit kein geeignetes Mittel, um eine Barrierefreiheit zum Ratskeller zu schaffen und ist damit Verschwendung finanzieller Mittel. Der Denkmalschutz ist dem Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes untergestellt oder zumindest gleichgestellt, so dass eine bauliche Maßnahme gefunden werden sollte, die beiden Anforderungen genüge tut.

Erhöhung des Stellenplanes 2025 und Bereitstellung der dafür notwendigen Personalkosten für eine Stabsstelle Controlling- und Fördermittelmanagement

Beschlusstext:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenwerder beschließt die Erhöhung des Stellenplanes 2025 für eine Stabsstelle Controlling- und Fördermittelmanagement in der Verwaltung um 1 Planstelle / Vollzeit und die Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel.

Begründung:

In den vergangenen 12 Monaten, nachdem die Schaffung einer Stelle für Fördermittelmanagement und Projektcontrolling in der Verwaltung Birkenwerder erstmals ernsthaft diskutiert wurde, hat sich die Dringlichkeit zur Einführung weiter gezeigt. Aktuelle verfügt die Verwaltung in Birkenwerder nicht über die personellen Ressourcen, um Fördermittel in ausreichendem Umfang zu akquirieren und in Planungen umzusetzen. Um eine funktionstüchtige Arbeitsweise zu etablieren, müssen Projektskizzen vorbereitet, vorgehalten und parallel nach passenden Förderkulissen gesucht werden. Bei möglichen Übereinstimmungen müssen die Projektskizzen in die Fördermittelkulissen eingepasst und die entsprechenden Anträge gestellt werden. Sobald die nächste Stufe mit einer in Aussichtstellung der Fördermittel erreicht wird, müssen die Kapazitäten der Verwaltung konzentriert werden, um in den zur Verfügung stehenden Zeiträumen die Finanzierung und Projektplanung aufzustellen. Eigenmittel von 10-20% sind aus dem eigenen Haushalt in der Regel nachzuweisen. Das aktuelle Projekt Kulturpumpe zeigt erfolgreich, wie mit etwa 15% Eigenmittel über 650.000€ Fördermittel in die Gemeinde geholt werden können. Die Umsetzung des Projektes Kulturpumpe läuft durch überdurchschnittliches Engagement von Verwaltungsangestellten und durch viel ehrenamtlichem Mitwirken. Für weitere Projekte muss das Management innerhalb der Verwaltung fokussiert und professionalisiert werden. Die Liste anstehender und teilweise sogar notwendiger Projekte, die ausschließlich durch die Nutzung von Fördermitteln bewerkstelligt werden können, ist lang. Zu nennen sei hier die Umsetzung des Kommunalen Verkehrskonzeptes, die Sanierung der gemeindeeigenen Liegenschaften, die Förderung von erneuerbarer Energie, Klima-Resilienz-Maßnahmen wie Pflanzungen und Regenwassermanagement, Schul- und Kitabauten, Sanierung der roten Brücke, Sanierung des Clara Zetkin Hauses, Barrierefreiheitsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und Plätzen uvm. . Beim Projekt Kitabau haben wir eine Förderkulisse knapp verpasst, die wie in Wandlitz einen Teil der Kosten hätte tragen können, eine Förderung des MIL in 2023 für Klimaresilienzmaßnahmen konnten wir mangels Vorbereitung nicht beantragen, die Finanzierung des Schulerweiterungsbaus ist unter anderem an den nicht fachgerechten Fördermittelantrag gescheitert.