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Aktuelles aus Birkenwerder
Image by Brendacfeyc from Pixabay

Gute Nachricht für Eltern mit neu aufzunehmenden Kindern in der Tagespflege

Durch eine Anfrage der LINKEN bei der Kreisverwaltung Oberhavel wurde Klarheit in Bezug auf den Betreuungsanspruch von Kindern geschaffen, die ab April 2020 neu in die Tagespflege hätten aufgenommen werden sollen. Die Kreisverwaltung hat nun klargestellt, dass trotz geltender Allgemeinverfügung, alle Anträge von Kindern auf die Erstaufnahme in eine Tagespflegeeinrichtung beim Vorliegen der Voraussetzungen zu genehmigen sind.

Was war passiert? Der Kreistagsabgeordnete Vadim Reimer berichtet: "Da unser Sohn im April ein Jahr alt wurde, haben meine Frau und ich uns bereits rechtzeitig um einen Betreuungsplatz für ihn gekümmert. Wir fanden eine nette Tagespflegeeinrichtung und schlossen Anfang März alle erforderlichen Verträge mit der Tagesmutter ab. Die Verträge gingen zusammen mit allen Unterlagen an die Kitaverwaltung der Gemeinde Mühlenbecker Land, die uns die schnelle Ausfertigung zusagte. Anfang April erhielten wir dann allerdings auf telefonische Nachfrage die Auskunft, dass unser Sohn nicht in die Tagespflege aufgenommen werden könne. Aufgrund der geltenden Corona-Allgemeinverfügung des Landrates sei die Neuaufnahme von Kindern nicht möglich. Daher seien auch die von uns geschlossenen Verträge nichtig und könnten nicht von der Gemeinde ausgefertigt werden. Auch andere Eltern in unserem Umfeld bekamen solche Absagen," so Reimer.

Und weiter: "Uns war natürlich bewusst, dass unser Sohn nicht wie geplant dort betreut werden kann, da die Einrichtung geschlossen ist. Wir wollten aber nicht akzeptieren, dass dadurch der Betreuungsplatz nicht mehr sicher ist. Es war bereits nur mit großer Mühe überhaupt möglich einen passenden Platz in einer Tagespflege zu finden und nun sollten wir mit der Unsicherheit leben, nach einer möglichen Aufhebung der Allgemeinverfügung uns möglicherweise einen neuen Platz suchen zu müssen. Dies würde uns auch den geplanten beruflichen Wiedereinstieg weiter erschweren, da wir nicht mit einer gesicherten Betreuung rechnen könnten. Auch für die Tagesmutter hätte diese Entscheidung finanzielle Einbußen zur Folge. Derzeit hat sie nur vier statt fünf Kinder in der Betreuung, entsprechend niedriger fällt ihre durch die Schließung bedingte Entschädigungszahlung aus. Ihre Kosten laufen aber weiter. Es ist ungerecht, wenn sie gegenüber den Tagespflegepersonen, die weiterhin ihre vollen Gruppen haben, weniger Entschädigung erhält, obwohl alle Einrichtungen geschlossen sind."

Reimer fragte daher am 16.04.2020 bei der Kreisverwaltung offiziell nach, ob der Landkreis als öffentlicher Träger der Jugendhilfe die Rechtsauffassung der Gemeinde Mühlenbecker Land teilt, dass aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises keine neuen Kinder mehr in die Tagespflegeeinrichtungen aufgenommen werden können. Am 29.04.2020 erhielt er die Antwort: Nein, der Landkreis ist der Auffassung, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung, der sich aus § 1 KitaG ergibt, trotz Allgemeinverfügung umzusetzen sei. Neue Kinder sind auf Antrag in die Einrichtungen weiterhin aufzunehmen, lediglich die Betreuungsleistung wird durch die Verordnung des Landes und die Allgemeinverfügung des Landkreises auf die Notfallbetreuung eingeschränkt. Diese Rechtsauffassung wurde nun auch an die Gemeinden versandt, mit der entsprechenden Bitte den Anträgen stattzugeben.

"Eltern haben nun Gewissheit, dass sie mit ihren Aufnahmeanträgen nicht bis zum Ende der Corona-Pandemie warten müssen. Ich ermuntere alle Eltern dazu, die Anträge wie geplant zum Datum des ersten Geburtstages ihres Kindes zu stellen, sofern sie das möchten. Da Elternbeiträge für die Dauer der Schließung nicht erhoben werden, bestehen auch keine finanziellen Nachteile durch die Aufnahme der Kinder in die Betreuungseinrichtung," so Reimer abschließend.

 

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